Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2021

Bebauungsplan Sondergebiet „PV Hinter der Zehntscheuer“
Der Gemeinderat beschließt die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros Käser-Ingenieure.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „PV Hinter der Zehntscheuer“ gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (1) i.V.m. § 74 (7) LBO als Satzung. Maßgeblich ist der Plan vom 25.08.2020/03.02.2021/18.06.2021, gefertigt durch Käser Ingenieure, Untergruppenbach.

Bebauungsplan „Heilige Hecke I“ im Stadtteil Siglingen
Der Gemeinderat beschließt den geänderten Abgrenzungsbereich des Plangebiets.
Der Gemeinderat wägt die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß dem Behandlungsvorschlag ab.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Heilige Hecke I“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 18.06.2021 und gibt diesen sowie die Fachgutachten zur Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB frei.

Vergabe von ingenieurtechnischen Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „Heilige Hecke I“ in Siglingen
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau beauftragt das Ingenieurbüro für Kommunalplanung aus Mosbach mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Heilige Hecke I", in Siglingen.

Kindergarten Siglingen Erschließungsarbeiten - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Bauleistungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen für den Kindergarten Siglingen im Gebiet „Heilige Hecke I“ an die Fa. Benninger Bau, Bad Mergentheim zum Angebotspreis i.H.v. 288.109,69 € vergeben.

Katholischer Kindergarten St. Michael Neudenau - Herstellung von Parkplätzen
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Bauleistungen zur Herstellung von zusätzlichen Parkplätzen am Kindergarten Neudenau an die Firma Richard Schulz zum Angebotspreis i.H.v. 34.399,76 € zu vergeben.

Behandlung der Elternbeiträge Kindertagesstätten (März bis Mai 2021)
Die Stadt Neudenau erlässt für die Zeit von Ende März bis Mitte Mai 2021 den Kindergartenbeitrag für 1 Monat, wenn die Kinder in dem Zeitraum nicht innerhalb der Notbetreuung betreut wurden. Für Kinder, die durchschnittlich bis zu zwei Tage in der Woche betreut wurden, ist der halbe Monatsbeitrag zu entrichten.

Erhöhung und Anpassung der Kindergartenentgelte (Elternbeiträge)
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten in Siglingen wie folgt zu:
Elternbeiträge nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie:
2021/2022
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind (11 Monate) 133,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (11 Monate) 103,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (11 Monate) 69,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern (11 Monate) 23,00 €

Für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 25 %, angepasst auf durchschnittlich 6,5 Stunden pro Tag, vorgeschlagen. Dies führt dann zu folgenden Beitragssätzen:
2021/2022
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind (11 Monate) 180,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (11 Monate) 139,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (11 Monate) 93,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern (11 Monate) 31,00 €

Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ - Erweiterung des förmlich festgelegten Sanie-rungsgebietes, 4. Änderungssatzung
Die in der Anlage aufgeführte 4. Änderungssatzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ wird als Satzung beschlossen. Der Lageplan zur 4. Änderungssatzung, gefertigt von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 07.06.2021, wird Bestandteil der 4. Än-derungssatzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderungssatzung mit dem Wortlaut der §§ 144, 145 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) sowie § 215 BauGB (Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften) öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart einen Bekanntmachungsnachweis zu übersenden.

Umbau des Bahnüberganges BÜ 75,2 Neudenau, Errichtung Kreisverkehrsplatz in der Bahnhofstraße / L 1096 - Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau beauftragt die Verwaltung zur Vergabe der Planungsleistungen zum Umbau bzw. Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes L1096/ L720 an das Büro IFK, Mosbach.

Ergebnisse der Verkehrsschau vom 20. April 2021
Am 20. April 2021 fand in Neudenau eine Verkehrsschau statt. Bürgermeister Hebeiß stellte dem Gremium die Ergebnisse im Detail vor. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 20. April 2021 zur Kenntnis.

Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 8 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

Kontakt

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Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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