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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung des Jahresprogramms 2020

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung des Jahresprogramms 2020

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 17. Mai 2019 das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 09. Juli 2014 mit Ergänzung vom 19.04.2016.

Das Bürgermeisteramt nimmt ab sofort und spätestens bis zum 31.08.2019 förderfähige Projektvorschläge von Unternehmen und privaten Investoren entgegen, um beim Land Baden-Württemberg termingerechte Förderanträge zu stellen.

Ziel des Jahresprogramms 2020 ist es, innerörtliche Potentiale optimal zu nutzen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden auch im Jahr 2020 prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohnraum gefördert. Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für den Förderschwerpunkt "Wohnen" die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt.

Hierzu zählen klassische Umnutzungsprojekte (Gebäude bleibt in wesentlichen Teile erhalten und es findet eine echte Nutzungsänderung statt), die Instandsetzung leerstehender Wohngebäude, energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, maßstäbliche, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Vorhaben zur Gestaltung des Wohnumfeldes. Unterstützt werden auch Maßnahmen zur Aktivierung innerörtlicher Flächen wie Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein Gewerbegebiet.

Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den ländlichen Raum. Wichtig ist der Erhalt von Dorfgasthäusern, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden daher prioritär berücksichtigt.

Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind und beabsichtigen eine Maßnahme im Jahre 2020 durchzuführen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 31.07.2019 an das Bürgermeisteramt der Stadt Neudenau,  Frau Kühner, Tel. 06264 / 92780 -32 oder per E-Mail silke.kuehner@neudenau.de. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung und bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich. Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare finden Sie unter der Internetadresse „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx“

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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