Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2016

1. Musikschule Neudenau e. V. – Informationen und Tätigkeitsbericht
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Josef Backi, Musikschulleiter und 1. Vorsitzender der Musikschule Neudenau e.V., in der Sitzung, der den Gemeinderat ausführlich über die Tätigkeit der Musikschule Neudenau e. V. informierte. Bürgermeister Hebeiß lobte, dass „die Musikschule klein, aber sehr fein ist“, und stellte den an dieser erfreulichen Entwicklung sehr großen Verdienst von Herrn Backi als Musikschulleiter und 1. Vorsitzender der Musikschule Neudenau e. V. heraus. Der Gemeinderat beschloss, den jährlichen Festzuschuss der Stadt Neudenau an die Musikschule Neudenau e. V. für das Jahr 2016 von 5.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro und ab dem Jahr 2017 auf 9.000,00 Euro jährlich zu erhöhen. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, die allgemeine Jugendförderung für die Vereine ab 01.01.2016 von 12,00 Euro pro Jugendlichem auf 15,00 € pro Jugendlichem jährlich zu erhöhen. Die Auszahlung der Jugendförderung erfolgt jährlich auf Antrag der einzelnen Vereine.

2. Volkshochschule (VHS) Unterland Außenstelle Neudenau - Informationen und Tätigkeits-bericht
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Loana Huth, seit August 2015 Direktorin der VHS Unterland, und Frau Sandra Scholl, Leiterin der Außenstelle Neudenau, in der Sitzung, die ausführlich über die VHS Unterland und die Außenstelle Neudenau berichteten. Bürgermeister Hebeiß resümierte, dass „die VHS einmal pro Woche für den Einzelnen auch ein Weg weg vom PC oder TV sein kann.“ Er zeigte sich erfreut über die positive Entwicklung der VHS, gerade auch in Neudenau. Demnach belegen die Zahlen, dass die Leitung der Außenstelle Neudenau bei Frau Scholl in guten Händen ist.

3. Einrichtung einer Bürgerstiftung
Die Gewerbehalle (Sülzhalle) in Siglingen, welche die Stadt Neudenau von einem verstorbenen Mitbürger geerbt hat, konnte inzwischen veräußert werden konnte. Der Erlös könnte als Kapitalgrundstock für die Einrichtung einer Bürgerstiftung verwendet werden. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Brigitte Krüger, Abteilungsleiterin Stiftungs- und Generationenmanagement, von der Kreissparkasse Heilbronn, in der Sitzung, die dem Gemeinderat ausführlich entsprechende Details bezüglich der Einrichtung einer möglichen Bürgerstiftung vorstellte und damit offene Fragen klären konnte. Nach eingehender Beratung im Gremium beschloss der Gemeinderat, die Entscheidung über die Einrichtung einer Bürgerstiftung über das Geldvermögen aus dem Verkaufserlös der Sülzhalle zunächst nochmals zu vertagen.

4. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2016/2017 bis 2018/2019
Bürgermeister Hebeiß informierte die Damen und Herren des Gemeinderates, dass auch zukünftig jedem Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Stadtgebiet ein Kindergartenplatz, in aller Regel auch im jeweils örtlichen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann. Bei den Kindern von 1 bis 3 Jahren wird die in Baden-Württemberg angepeilte Betreuungsquote von 34 Prozent im Neudenauer Stadtgebiet bereits ohne Anrechnung Kindertagespflege übertroffen. In der Kindertagesstätte Mauseloch werden 20 Plätze, im Kindergarten St. Michael 10 Plätze und im Kindergarten St. Josef 10 Plätze (jeweils in Krippengruppen) angeboten, die von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren belegt werden können. Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2016/2017 bis 2018/2019 zu.

5. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Forst II, Änderung“ - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat nahm die eingegangenen Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften „Forst II, Änderung“ als Satzung.

6. Spielplatz „Weiler II“ -  Beschaffung Spielgeräte
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Beschaffung der Spielgeräte für den Spielplatz im Neubaugebiet „Weiler II“ bei der Firma Kompan aus Flensburg zu einem Gesamtpreis von 34.540,89 Euro. Die Aufstellung der Spielgeräte wird durch den Bauhof erfolgen. Ebenfalls ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die notwendigen Beschaffungen für die Bauhofarbeiten (Fallschutz, Bepflanzung, Sitzgelegenheiten, Stadtmobiliar, Material für die Tiefbauarbeiten) zu tätigen. Hier ist mit weiteren Kosten von ca. 10.000,00 Euro zu rechnen.

7. Einziehung des Erdweges Flst. Nr. 4154, Neubürgerweg, Gemarkung Herbolzheim
Der Gemeinderat beschloss, dass der Erdweg Flst. Nr. 4154, Neubürgerweg, Gemarkung Herbolzheim, nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Der Erdweg ist für den Verkehr entbehrlich.

8. Einziehung des Weges Flst. Nr. 126, Siglinger Straße, Gemarkung Neudenau
Der Weg Flst. Nr. 126, Siglinger Straße, Gemarkung Neudenau, soll nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.

9. Ausbau Gashochdrucknetz auf Gemarkung Siglingen
Die Gasversorgung Unterland GmbH hat die Stadt Neudenau informiert, dass ein Ausbau des Gashochdrucknetzes auf den Gemarkungen Siglingen, Möckmühl-Züttlingen und Hardthausen
zur Realisierung ansteht. Hintergrund dieses Netzausbaus ist die Belieferung des DLR Zentrums für Luft- und Raumfahrttechnik mit Erdgas. Erdgas zum Betrieb der beiden Blockheizkraftwerke auf dem Werksgelände liefert zusammen mit Strom, der aus Windenergie des Windparks Hardthäuser Wald stammt, die für die Wasserstoffherstellung notwendigen Voraussetzungen. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2016 begonnen werden. Die Neubaustrecke beginnt an der vorhandenen Gasregelstation im Randbereich des Baugebietes „Forst II“ und erfolgt zunächst parallel zur bestehenden Gashochdruckleitung.

10. Netzausbau zur Energieversorgung Hochspannungsleitung SuedLink
Seit Anfang 2016 gelten für Gleichstromleitungen wie SuedLink neue Planungsvorgaben. Statt als Freileitung muss SuedLink vorrangig als Erdkabel realisiert werden. Ein Zusammenschluss von renommierten Planungsbüros hat inzwischen erste Vorschläge für Trassenkorridore erarbeitet, die komplett auf Erdkabel setzen. Erdverlegte Leitungen müssen andere Hindernisse und gesetzliche Vorschriften berücksichtigen als Freileitungen (beispielsweise in Bezug auf Boden, Umwelt oder Geländeerhebungen), daher ergeben sich hierdurch Korridorvorschläge, die anders verlaufen als bei der Freileitungsplanung. Bevor das Genehmigungsverfahren startet, werden die Vorschläge für Erdkabelkorridore der Bevölkerung vor Ort vorgestellt und es wird dazu eingeladen, sich an der Planung zu beteiligen. Der für den Bereich Neudenau anberaumte Beteiligungstermin fand am 10. November 2016 in Möckmühl statt. Maßgeblich für den Verwaltungsraum sind die Korridore Nr. 152, 153 und 154. Zielpunkt der Trasse ist das Umspannwerk in Großgartach bei Leingarten Bei der Detailplanung setzt der Netzbetreiber auf das regionale und lokale Wissen der Menschen. Während einer achtwöchigen Beteiligungsphase bis zum 29. November 2016 gibt es die Möglich-keit, Hinweise zur Optimierung der Erdkabel-Korridore einzureichen. Das umfangreiche online Beteiligungsverfahren des Netzbetreibers gibt jedem einzelnen individuell die Möglichkeit sich unter dem folgenden Link am Planungsprozess zu beteiligen: http://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedlink/erdkabel-korridore/online-beteiligung/ . Sollte jedoch der Korridorvorschlag Nr. 141 über die Gemarkungen Hardthausen und Neuenstadt a. K. zur Ausführung kommen wäre die Stadt Neudenau nicht von dem Bauvorhaben betroffen.

11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Hebeiß erläuterte dem Gremium anhand des Nachtragshaushaltsplanes die Änderungen im Detail. Er merkte an, dass sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um insgesamt 329.000,00 Euro erhöht hat. Da den Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 329.000,00 Euro Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 347.900,00 Euro gegenüber stehen, sinkt die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt um 18.900,00 Euro. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Volumenerhöhung um 2.772.500,00 Euro auf insgesamt 5.351.800,00 Euro und somit in etwa eine Verdoppelung des Volumens. Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt Mehreinnahmen in Höhe von 1.825.950,00 Euro. Diesen Mehreinnahmen stehen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 2.772.500,00 Euro gegenüber. Darin enthalten sind u. a. 2 innere Darlehen in Höhe von 300.000,00 Euro und 1.500.000,00 Euro an die Eigenbetriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Da ferner die Zinsbindung zweier städtischer Darlehen in Höhe von insgesamt 457.000,00 Euro ausläuft werden diese außerordentlich getilgt. Die im Verhältnis zu den Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt höheren Mehrausgaben werden über eine Erhöhung der Rücklagenentnahme um 945.450,00 Euro auf insgesamt 1.624.055,00 Euro ausgeglichen. Zum 01.01.2016 beträgt der Stand der Allgemeinen Rücklage 4.560.998,92 Euro, nach der geplanten Entnahme liegt sie mit 2.936.943,92 Euro immer noch deutlich über dem gesetzlichen Mindestbestand von 191.380,28 Euro. Ohne die o. g. Sondertilgung in Höhe von insgesamt 457.000,00 Euro und die o. g. inneren Darlehen in Höhe von insgesamt 1.800.000,00 Euro würde sich sogar eine Rücklagenzuführung in Höhe von ca. 600.000,00 Euro errechnen. Bürgermeister Hebeiß zeigte sich insgesamt sehr zufrieden mit den vorliegenden Zahlen. Anschließend erläuterte Bürgermeister Hebeiß kurz die wesentlichen Inhalte zu den Nachtragsplänen 2016 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Gemeinderat beschloss den Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 sowie den ersten Nachtrag zu den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

12. Darlehensvereinbarung der Stadt Neudenau mit dem Betrieb der Abwasserbeseitigung Neudenau
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines inneren Darlehens für den Betrieb der Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.500.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.

13. Darlehensvereinbarung der Stadt Neudenau mit dem Betrieb der Wasserversorgung Neu-denau
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines inneren Darlehens für den Betrieb der Wasserversorgung in Höhe von 300.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.

14. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.

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