Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2016

1. Sanierung/Erneuerung der Austraße mit Kanal- und Wasserleitung
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Ingenieurbüro Kehle in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Baumaßnahmen im Detail vorstellte. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Bauleistungen zu einem Angebotspreis von 504.897,95 Euro an die Firma Strabag GmbH aus Bretzfeld.

2. Sanierung/Erneuerung der Forststraße mit Kanal- und Wasserleitung
Nach der detaillierten Vorstellung der Baumaßnahmen durch Herrn Dipl. Ing. Kehle beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauleistungen zu einem Angebotspreis von 271.605,33 Euro an die Firma Strabag GmbH aus Bretzfeld.

3. Sanierung/Erneuerung des Kuttenweges mit Kanal- und Wasserleitung
Auch diese Baumaßnahme erläuterte Herr Dipl. Ing. Kehle dem Gremium ausführlich. Anschließend beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauleistungen zu einem Angebotspreis von 442.142,30 Euro an die Firma HLT-Bau aus Neckargerach.

4. Annahme von Spenden
Für den Blumentrog vor dem Haus, im dem die Firma Elektro Keller untergebracht ist, erhielt die Stadt Neudenau eine private Spende von 100,00 Euro. Von der Raiffeisenbank Neudenau wurde ein Gesamtbetrag von 651,75 € für die Jugendfeuerwehr Neudenau gespendet. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spenden zu.

5. Änderung des Vertrages zwischen den Gemeinden des Landkreises Heilbronn und dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Vertrages zwischen den Gemeinden des Landkreises Heilbronn und dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. rückwirkend zum 01. Juli 2015 zu. Gemäß den gesetzlichen Regelungen sind die Gemeinden als Fundbehörden verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren. Da die Gemeinden im Landkreis Heilbronn jedoch keine eigenen Einrichtungen für die Unterbringung und Betreuung solcher Tiere haben, wurde diese Aufgabe bereits in der Vergangenheit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. übertragen, der in Heilbronn in eigener Verwaltung ein Tierheim unterhält, in dem vorwiegend Hunde und Katzen so lange untergebracht und gepflegt werden, bis ihnen eine neue Heimat vermittelt werden kann. Die Landkreisgemeinden haben als Basis ihrer Mitfinanzierung der Betriebskosten des Tierheimes Heilbronn zuletzt im Jahr 2005 einen Vertrag über die Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Tieren im Tierheim Heilbronn mit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. abgeschlossen, der noch einmal im Jahre 2012 ergänzt wurde. In diesem Vertrag ist vor allem die pauschalierte Mitfinanzierung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Hunden geregelt. Die Kostenübernahme bei Aufnahme und Unterbringung sowie Versorgung von Katzen wurde darin nicht pauschaliert festgelegt, sondern es wurde lediglich die damalige Rechtsposition der Gemeinden verdeutlicht. Dabei gab es die Unterscheidung zwischen Fund-katzen, für welche die Gemeinden zuständig und kostenpflichtig waren, und herrenlosen Katzen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fielen. Die aktuelle Situation im Tierheim Heilbronn zeigt, dass derzeit pro Jahr knapp 700 Katzen aus den Landkreisgemeinden aufgenom-men werden müssen; Tendenz steigend. Es ist durch Gerichtsurteile zwischenzeitlich eine Umkehr der Beweislast erfolgt. So wird automatisch angenommen, dass aufgefundene Katzen Fundkatzen sind. Erst nach einer Frist von 4 Wochen, in der sich kein Halter gemeldet hat, kann davon ausge-gangen werden, dass diese Katzen herrenlos sind. Das bedeutet, dass die Kommunen für die ersten 4 Wochen der Aufnahme, Unterbringung und Pflege der Tiere die Kosten zu erstatten haben. Aus diesen Gründen ist es im Sinne der Kommunen und des Tierschutzvereines, wenn auch die Auf-nahme, Unterbringung und Versorgung von Katzen pauschal geregelt und damit auch bezahlt wird. Somit kann die Finanzierung der laufenden Betriebsführung des Tierschutzvereines für das Tierheim auf ein solides Fundament gestellt und zukunftsfähig ausgerichtet werden. Bei der pauschalen Kostenübernahme für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Hunden erfolgt keine Änderung. Hier kann die seitherige Regelung und auch der bisherige Pauschalbetrag von jährlich 72.200,00 Euro brutto (Stadt Neudenau: 926,41 Euro) beibehalten werden. Zusätzlich werden die Landkreisgemeinden dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. als pauschale Mitfinan-zierung der Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Pflege der Katzen einen Betrag in Höhe von insgesamt jährlich 85.600,00 Euro brutto (Stadt Neudenau: 1.098,35 Euro) zur Verfügung zu stellen.

6. Änderung der Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte Mauseloch e. V.
Der Gemeinderat nahm die Erweiterung der Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte Mauseloch e. V. um eine Waldgruppe (Montag bis Freitagvormittag) mit 15 Plätzen zustimmend zur Kenntnis. Auf Grund der aktuell vorliegenden Anmeldungen ist eine Änderung der Betriebserlaubnis notwendig, da der Bedarf an Ganztagesplätzen vor allem im Bereich des Kindergartens deutlich angestiegen ist. Im Krippenbereich reichen die vorhandenen Plätze aus. Für die Waldgruppe muss eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt und die vorhandene Halle und das Waldgrundstück müssen etwas ausgebaut werden.

7. Kindertagesstätte Mauseloch e. V. – Betriebskostenzuschuss 2016
Um die Betriebsausgaben, die nicht durch Dritte (Elternbeiträge, Essensgeld, Mitgliedsbeiträge, Spenden, usw.) finanziert werden, decken zu können, benötigt die Kindertagesstätte Mauseloch e. V. von der Stadt Neudenau im Jahr 2015 voraussichtlich einen Betriebskostenzuschuss von insgesamt 398.386,00 Euro (Anteil ca. 76,7 Prozent). Für das Jahr 2016 wird die Kindertagesstätte voraussichtlich einen Betriebskostenzuschuss von insgesamt 464.700,00 Euro (Anteil ca. 79,8 Prozent) von der Stadt Neudenau benötigen. Ursächlich für die voraussichtliche Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Jahr 2016 sind vor allem die erforderlichen Veränderungen, die durch die Erweiterung der Betriebserlaubnis um eine Waldgruppe (Montag bis Freitagvormittag) ausgelöst werden.

8. Rahmenvertrag mit dem Ingenieurbüro Kehle, Neudenau - Anpassung der Stundensätze
Am 29. Oktober 2004 wurde zwischen der Stadt Neudenau und dem Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau ein Rahmenvertrag für kleinere Ingenieur- und Beratungsleistungen im tief- und städtebaulichen Bereich abgeschlossen. Branchenüblich orientieren sich die darin definierten Stundensätze an den durch die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung vorgegebenen „Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)". Das Stundensatz-Honorar für die Dienstleistungen wurde entsprechend vom Gemeinderat angepasst.

9. Bekanntgabe Haushaltserlass 2016
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 15. März 2016 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Darin wird die Beibehaltung der städtischen Sparmaßnahmen weiterhin eingefordert. Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekannt gegeben.

10. Umschuldung eines Darlehens der Abwasserbeseitigung wegen Auslaufen der Zinsbindungsfrist
Am 30. März 2016 lief die Zinsbindung eines Darlehens der Abwasserbeseitigung in Höhe von noch 105.266,00 € aus. Deswegen hat sich die Verwaltung von den örtlichen Banken verschiedene Konditionen anbieten lassen. Der Kreditvertrag wurde mit der Kreissparkasse Heilbronn abgeschlossen, da diese das günstigste Angebot vorlegte. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kreditvertrages in Höhe von 105.266,00 € nachträglich zu.

11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über jeweils 2 Bauanträge in Neudenau und Reichertshausen sowie 1 Bauvoranfrage in Neudenau beschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren