Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2015

1. Bebauungsplan „Bildäcker - Höchstberger Weg“
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung. Auf Grund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland soll im Stadtteil Herbolzheim ein Baugebiet planungsrechtlich gesichert und in Abschnitten erschlossen werden. Es ist dabei vorgesehen, den etwa 5,2 ha großen, bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche „Bildäcker - Höchstberger Weg“ dargestellten Bereich am westlichen Siedlungsrand von Herbolzheim zu entwickeln. Ein Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2014 gefasst. Mittlerweile wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit einem ersten Erschließungs- und Bebauungskonzept durch das Büro IFK-Ingenieure ausgearbeitet. Die städtebauliche Konzeption sieht dabei eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern für den individuellen Wohnungsbau auf 4,5 - 6 ar großen Grundstücken vor. Insgesamt können etwa 65 Baugrundstücke entstehen. Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird eine bedarfsorientierte Umsetzung in 2 Bauabschnitten angestrebt. Beide Teilflächen werden zum einen an den Höchstberger Weg angebunden, welcher verbreitert wird und einen Gehstreifen erhalten soll. Zum anderen erfolgt eine zweite Anbindung über den Unheldenweg, um eine gleichmäßige und verträgliche Verteilung des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu erreichen. Durch die beabsichtigte zweite Anbindung über den Unheldenweg und die Verbreiterung des Höchstberger Weges musste die Abgrenzung des Geltungsbereichs nochmals geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss war deshalb vom Gemeinderat erneut zu fassen. Zudem billigte das Gremium den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bildäcker - Höchstberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und gab ihn für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden frei.

2. Vergabe von ingenieurtechnischen Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „Weiler II“, 2. Bauabschnitt
Für das Baugebiet „Weiler II" wurde das Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IFK) aus Mosbach mit den bauplanungsrechtlichen Ingenieurleistungen (Erstellung eines Bebauungsplanes) sowie der Erschließungsplanung für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Auf Grund der anhaltenden Nachfrage und der Tatsache, dass nicht alle Bauplatzinteressenten im 1. Bauabschnitt berücksichtigt werden konnten, wird die Erschließung des 2. Bauabschnitts voraussichtlich ab Mai/Juni 2015 bis Oktober 2015 fortgeführt werden. Der Gemeinderat beauftragte das Büro IFK mit der Fortführung der Erschließungsplanung im 2. Bauabschnitt und ermächtigte die Verwaltung, die erforderlichen Bauleistungen öffentlich auszuschreiben.

3. Einziehung des Erdweges Flst. Nr. 4806, Gewann Oberes Barthel, Gemarkung Neudenau
Ein örtlicher Landwirt hat bei der Stadt Neudneau beantragt, den Erdweg Flst. Nr. 4806, Gewann Oberes Barthel, Gemarkung Neudenau, nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) einzuziehen. Gleichzeitig hat er sein Interesse bekundet, das Flst. Nr. 4806 zu kaufen. Der Erdweg wird von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anliegergrundstücke nicht mehr benötigt. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass der Erdweg eingezogen wird, nachdem innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist keine Einwendungen bei der Stadt Neudenau eingegangen waren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung verliert der Erdweg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

4. Wasserversorgung – Ringschluss Silcherstraße/Untergriesheimer Straße
Die Netze BW (vormals EnBW) beabsichtigt, im Stadtteil Herbolzheim die Freileitungsanschlüsse in der Silcherstraße an den Gebäuden Nr. 1, 3, 4, 6 und 10 erdzuverkabeln. In diesem Zuge wird ein Ringschluss der bislang als Stichleitungen ausgeführten Wasserversorgungsleitung in der Silcherstraße und Untergriesheimer Straße hergestellt. Ein solcher Ringschluss ist insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes und der Versorgungssicherheit vorteilhaft. Die Tiefbauleistungen werden zeitnah durch die Firma Hartmann aus Limbach im Auftrag der Netze BW ausgeführt. Die Leitungsverlegung der Wasserversorgungsleitung wird durch die Firma Zimmermann aus Waldkatzenbach ausgeführt. Auf Grund der Eilbedürftigkeit hatte die Verwaltung den Auftrag bereits an die Firma Zimmermann vergeben. Der Gemeinderat nahm die Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.

5. Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Hochbehälter Siglingen
Die Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Hochbehälter Siglingen ist notwendig. Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Sanierung der Rohrleitungen an die Firma Schuler GmbH & Co. aus Mosbach und den Auftrag für die Malerarbeiten an die Firma Paul Lechner GmbH aus Billigheim.

6. Sanierungen von Straßen und Wegen im Stadtgebiet
Die Zufahrt zum Freibad und die Zufahrt zum Sportplatz Neudenau befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Gemeinderat beauftragte deswegen in seiner Sitzung vom 10.02.2015 die Verwaltung, die Bauleistungen für die Sanierung der Zufahrt zum Freibad Neudenau und der Zufahrt zum Sportplatz Neudenau (Beginn ca. Anfang alter Sportplatz aus Richtung Neudenau, Ende ca. Ende neuer Sportlatz aus Richtung Neudenau) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schneider Bau aus Heilbronn, zu vergeben. Der Gemeinderat beauftragte jetzt ergänzend die Verwaltung, in diesem Zusammenhang auch die ebenfalls sanierungsbedürftige Wegstrecke zwischen dem Freibad Neudenau und der Kapelle St. Gangolf zu sanieren. Die Arbeiten werden in Absprache mit den Freibadfreunden und in Abhängigkeit von der Witterung bis spätestens Ende April 2015 ausgeführt.

7. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau beschlossen.

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