Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2015

1. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2015, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2014
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn, Außenstelle Neuenstadt a. K., mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2015 aufgestellt. Bürgermeister Hebeiß begrüßte in der Sitzung Herrn Revierleiter Zobel. Herr Zobel gab dem Gemeinderat die Ergebnisse der Waldwirtschaft für das Jahr 2014 sowie den Wald- und Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2015 bekannt. Für das Planjahr 2015 ist ein Einschlag in Höhe von 4.500 Festmeter geplant, wobei 130 Festmeter auf die Dauerwaldnutzung, 350 Festmeter auf die Hauptnutzung sowie 4.020 Festmeter auf die Vornutzung entfallen. Bürgermeister Hebeiß wies eingangs darauf hin, dass die Themen „Wald“ und „Holz“ in den letzten Jahren insgesamt betrachtet, d. h. auch außerhalb des Neudenauer Stadtgebietes, wieder an Bedeutung gewonnen und somit eine gebührende Wertschätzung gefunden haben (Holz als Wertstoff, Umweltschutz, Freizeit und Natur für die Menschen). Die Holzerlöse aus dem Stadtwald waren in dieser Zeit in der Regel sehr positiv, was natürlich sehr erfreulich für den städtischen Haushalt ist. Für die Stadt Neudenau stellt ihre insgesamt recht große Waldfläche einen bedeutenden Umweltfaktor dar. Zudem gilt es grundsätzlich, diesen nachwachsenden Rohstoff für nachfolgende Generationen zu erhalten und keinen Raubbau an der Natur zu betreiben. Für das Jahr 2014 konnte Herr Zobel anschließend einen insgesamt positiven Rückblick ziehen. Der Wald befindet sich in einem sehr guten Zustand. Das Jahr verlief abermals ohne Unwetterkatastrophen. Auf dem Holzmarkt herrschen weiterhin geordnete, gute Verhältnisse. Die gute Konjunktur und die hohe Nachfrage nach Holz aus dem In- und Ausland führen zu ordentlichen Einnahmen und einem positiven Ergebnis. Des Weiteren wies Herr Zobel auf auftretende Witterungsprobleme hin, die aber letztendlich hingenommen werden müssen. So erschwert der bereits zweite, sehr niederschlagsreiche Winter in Folge erheblich die Arbeit im Wald und verteuert dementsprechend das Rücken des Holzes. Ferner erläuterte Herr Zobel die Problematik des Eschentriebsterbens im Detail, dessen Ursache in der Globalisierung zu finden ist. So wird insgesamt betrachtet prognostiziert, dass bei den Eschen deswegen Verluste in Höhe von ca. 50 Prozent zu verzeichnen sein werden. Im Stadtwald von Neudenau befinden sich auf ca. 10 Prozent der Flächen Eschen. Dies entspricht ca. 15.000 Festmetern oder etwas weniger als 3 Jahreserträgen. In der Folge müssen die Eschen zwangsweise eingeschlagen werden, gerade entlang der vorhandenen Wege aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Tannenwald. Der dadurch entstehende Zuwachsverlust bzw. Schaden für die Stadt Neudenau lässt sich jedoch leider nicht verlässlich beziffern. Abschließend stimmte der Gemeinderat dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2015 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2014 zustimmend zur Kenntnis.


2. Annahme von Spenden
Für das Jahr 2014 sind verschiedene Kleinspenden für das Schloss eingegangen. Die Gesamthöhe der Spenden beträgt 693,00 €. Für den Bolzplatz in Reichertshausen wurden 112,70 € von der Dorfgemeinschaft Reichertshausen gespendet. Die Stadt Neudenau erhielt außerdem ein Spende in Höhe von 8.000,00 € von der Dieter Schwarz Stiftung für die Umgestaltung des nordwestlichen Teils des Schulgeländes Neudenau/Natur- und Umweltprojekt Schulgarten. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spenden zu.


3. Freiwillige Feuerwehr Neudenau – Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung
Auf Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau stimmte der Gemeinderat der Beschaffung neuer Dienst- und Schutzkleidung für alle Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau zu. Hintergrund für die erforderliche Neubeschaffung ist das Alter und der mittlerweile teilweise sehr schlechte Zustand der Einsatzuniformen. Ferner werden die neuen Einsatzuniformen auch allen aktuell gegebenen Anforderungen und Normen an Schutz- und Einsatzkleidung für Feuerwehrkräfte gerecht. Für die Freiwillige Feuerwehr Neudenau werden 140 Einsatzuniformen benötigt. Die Beschaffung wird bei der Firma Fireliner Consultiv SB GmbH erfolgen. Der Gesamtangebotspreis abzüglich 2% Prozent Skonto beträgt 131.395,75 €, der Preis je Einsatzuniform 938,54 €.


4. Rahmenvertrag mit dem Ingenieurbüro für Kommunalplanung IFK, Mosbach
- Anpassung der Stundensätze
Seit dem 27. Juli 2000 besteht zwischen der Stadt Neudenau und dem Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IFK) aus Mosbach ein Rahmenvertrag für kleinere, regelmäßig wiederkehrende Ingenieur- und Beratungsleistungen im Tiefbau und städtebaulichen Bereich. Branchenüblich orientieren sich die darin definierten Stundensätze an den durch die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung vorgegebenen „Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)". Das Ingenieurbüro IFK beantragte bei der Stadtverwaltung nun eine Anpassung der Stundensätze, die bereits seit dem 01. Januar 2009 bestehen. Der Gemeinderat passte die Stundensätze für die Dienstleistungen nach dem bestehenden Rahmenvertrag entsprechend dem Vorschlag der Stadtverwaltung mit Wirkung vom 01. Februar 2015 an.


5. Stadtsanierung – Rahmenvertrag mit Herrn Sanierungsberater Gerd Schäfer
- Anpassung der Stundensätze
Seit dem 02. Juni 2000 besteht zwischen der Stadt Neudenau und Herrn Gerd Schäfer, freier Bauhistoriker aus Schwäbisch Hall, ein Beratungsvertrag für den technischen Bereich der Stadtsanierung Neudenau. Branchenüblich orientieren sich die darin definierten Stundensätze an den durch die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung vorgegebenen „Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)". Herr Schäfer beantragte bei der Stadtverwaltung nun eine Anpassung der Stundensätze, die bereits seit dem Jahr 2008 bestehen. Der Gemeinderat passte die Stundensätze für die Dienstleistungen nach dem bestehenden Sanierungsberatervertrag entsprechend dem Vorschlag der Stadtverwaltung mit Wirkung vom 01. Januar 2015 an.


6. Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 2137 bis zur
Gemarkungsgrenze Züttlingen in Richtung Seehof
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 2137 bis zur Gemarkungsgrenze Züttlingen in Richtung Seehof (Teilfläche des Flst. Nr. 177, Gemarkung Siglingen, auf einer Länge von ca. 460 Metern) befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand. Sie wird von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anliegergrundstücke nicht mehr benötigt. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass diese Straße nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung verliert diese Gemeindeverbindungsstraße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße. Künftig wird sich diese Straße im Privateigentum befinden.


7. Einziehung einer Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 2137 bis zur Gemarkungsgrenze Züttlingen in Richtung Seehof und eines öffentlichen Feldweges
im Gewann Bergfeld, Gemarkung Siglingen
Ein Landwirt aus einer Nachbargemeinde hat bei der Stadt Neudenau den Erwerb einer Teilfläche des Flst. Nr. 1485 Gemarkung Siglingen, Gewann Bergfeld (ca. 151,69 m² als Teil der Gemeindeverbindungsstraße zum Seehof zuzüglich ca. 1.047,70 m² öffentlicher Feldweg= ca. 1.199,39 m²) beantragt; nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) ist die Teilfläche im Falle einer Veräußerung zuvor einzuziehen. Das städtische Flurstück, welches dem Verkehr gewidmet ist, verläuft unmittelbar entlang der Grenze zur Gemarkung Züttlingen. Das Flurstück hat eine wechselnde Breite zwischen 1,30 m und 3,00 m. Auf Grund der nicht ausreichenden Wegbreite ist eine Benutzung des Weges ausschließlich unter Mitbenutzung der angrenzenden, zwar von der Nutzungsart ebenfalls als Straße/Weg ausgewiesenen, aber in Privatbesitz befindlichen Fläche, möglich. Die Längen der beiden Abschnitte betragen ca. 51 m (Gemeindeverbindungsstraße) und ca. 270m (öffentlicher Feldweg), somit insgesamt ca. 321 m. Diese Teilflächen werden von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anliegergrundstücke nicht mehr benötigt. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass diese Teilflächen nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung werden diese Teilflächen ihre Eigenschaft als öffentliche Straße verlieren.


8. Sonnen-/Wetterschutz Friedhof Herbolzheim
- Vergabe der Bauleistungen
Die Verwaltung hat nach dem Grundsatzbeschluss des Gremiums mit dem Architekturbüro Kiefer, Radolfzell, einen Architektenvertrag über die erforderlichen Planungsleistungen abgeschlossen. Die Anpassungswünsche des Gremiums hinsichtlich Höhenentwicklung sowie räumlicher Ausdehnung und Positionierung der Überdachung wurden ebenfalls in die Entwurfspläne übernommen. Inzwischen wurden die Fundamentarbeiten sowie die Stahl- und Membranarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote haben die Firma Wendl Bau aus Hardthausen-Gochsen für die Fundamentarbeiten, und die Firma Maibrink aus St. Johann-Gächingen für die Stahl- und Membranarbeiten jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat ermächtigte deswegen jeweils die Verwaltung, zur Vergabe der Bauleistungen an diese beiden Firmen.


9. Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 mit Beschluss der Wirtschaftspläne für die Wasserversorgung und den Abwasserbetrieb
Bürgermeister Hebeiß berichtete zunächst über eine in Deutschland momentan stabile politische und auch wirtschaftliche Gesamtsituation. In Deutschland selbst ist mit der ersten so genannten „schwarzen Null“ im Jahr 2014 die erste Stufe einer sicherlich sehr langen und nicht einfach zu erklimmenden Schuldentreppe erreicht und man kann nur hoffen, dass dieser Weg in Deutschland, in Europa und auch weltweit weitergegangen wird und Sparsamkeit und Haushaltskonsolidierung oberste Priorität haben werden. Allerdings machen es die Konflikte in der Ukraine, in Syrien, zwischen den Palästinensern und Israel, die brutalen Terroranschläge in Frankreich oder auch die mit ihren Folgen nach der aktuellen Wahl vollkommen unklare Situation in Griechenland eigentlich unmöglich, halbwegs verlässliche und brauchbare Prognosen zu erstellen. Auch die Wirtschaftsentwicklungen in Brasilien, Russland, Indien oder China haben sich teilweise stark abgeschwächt und so kann man nur hoffen, dass es möglichst schnell gelingt, auf diplomatischen Wege Lösungen für die Krisen- und Konfliktherde zu finden, damit die Annahmen für die der Stadt Neudenau vorgegebenen Rahmendaten der Haushaltsplanung auch tatsächlich eintreffen können.
Vor diesem Hintergrund wurde die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 von der Kämmerei ausgearbeitet und in einer gemeinsamen Klausurbesprechung mit Gemeinderat, Ortschaftsrat und Verwaltung eingehend diskutiert. Bürgermeister Hebeiß erläuterte, dass mit dem Haushalt der Stadt Neudenau für das Jahr 2015 die Infrastruktur der Stadt wieder ein Stück nach vorne gebracht werden kann, wobei im Jahr 2015 und auch in den Folgejahren in verschiedenen Aufgabenbereichen die Schwerpunkte in der Sanierung diverser Infrastruktureinrichtungen, insbesondere im Bereich der Straßen- und Feldwege, aber auch im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserkanäle liegen werden. Bürgermeister Hebeiß verdeutlichte, dass bei einem Teil der geplanten Investitionsmaßnahmen Zuschussanträge auf den Weg zu bringen sind und positive Zuschussentscheidungen abgewartet werden müssen.
Das Gesamtvolumen des städtischen Haushaltes für das Jahr 2015 liegt mit 11,176 Millionen Euro um 29 Prozent unter dem des Vorjahres und ca. 8 Prozent oder 1,00 Millionen Euro unter dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 9,242 Millionen Euro um 54.451,00 Euro unter dem des Vorjahres. Trotzdem können rund 350.000,00 Euro als Überschuss an den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Dies ist für die Stadt Neudenau eine solide Basis, um zum einen notwendige Tilgungen bestreiten und zum anderen die erforderlichen Eigenmittel bereitstellen zu können und mit den beantragten und dann hoffentlich auch eintreffenden Landesmitteln die im Vermögenshaushalt geplanten Investitionen solide finanzieren und letztendlich auch realisieren zu können.
Zu erwähnen ist laut Bürgermeister Hebeiß im Wesentlichen - jeweils im Vergleich zum Vorjahr - der Rückgang der Gewerbesteuer in einer Größenordnung von 150.000,00 Euro und der Anstieg der Einkommensteueranteile um 165.000,00 Euro auf insgesamt 2,725 Millionen Euro. Die Schlüsselzuweisungen haben sich nicht verändert. Gleichzeitig sinkt auf der Ausgabenseite die Gewerbesteuerumlage um 10.000,00 Euro und die Finanzausgleichsumlagen an das Land erhöhen sich von 1,084 Millionen Euro auf 1,142 Millionen Euro. Die Kreisumlage steigt um 76.000,00 Euro an, obwohl der Kreisumlagehebesatz konstant bleibt. Die Personalausgaben betragen insgesamt 1,74 Millionen Euro, was einem prozentualen Anteil von 21,9 Prozent und somit einem sehr guten Wert entspricht. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand liegt mit 1,754 Millionen Euro in etwa in der gleichen Größenordnung wie im Vorjahr. Beim Personalbestand ist noch zu erwähnen, dass im Rathaus der Stadt Neudenau mit insgesamt 10 Mitarbeitern (inkl. Bürgermeister) für ca. 510 Einwohner pro Mitarbeiter gearbeitet wird. Der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt in einer Größenordnung von ca. 400 bis 420 Einwohnern pro Mitarbeiter. Somit werden die anstehenden Aufgaben äußerst sparsam, rationell und sehr effektiv erledigt.
Der Vermögenshaushalt hat im Jahr 2015 ein Volumen von 1,934 Millionen Euro und reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 70,1 Prozent oder ca. 4,5 Millionen Euro. Bürgermeister Hebeiß listete den Mitgliedern des Gemeinderates nochmals die geplanten wesentlichen Investitionen auf.
Der Schuldenstand liegt zum Ende des Haushaltsjahres 2014 voraussichtlich unter 800,00 € pro Einwohner.
Dieses Ergebnis ist im Vergleich zu zahlreichen anderen Kommunen positiv zu bewerten. Als Resümee muss dennoch an dem eingeschlagenen Sparkurs festgehalten werden, besonders vor dem Hintergrund, dass die weltpolitische Situation noch erhebliche finanzielle Risiken birgt, denn wenn zum Beispiel der dauerhafte Zustrom von Asylbewerbern nicht geringer wird werden auch hier noch große finanzielle Belastungen auf die Bundesrepublik Deutschland und somit letztendlich auch auf die Stadt Neudenau zukommen.
Beim Eigenbetrieb der Wasserversorgung liegt die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan bei 625.360,00 Euro und im Vermögensplan bei 2.471.760,00 Euro. In dieser Summe ist eine Vielzahl von geplanten Wasserleitungserneuerungen oder -sanierungen enthalten, wobei dazu auch Zuschüsse beantragt wurden. Der Wasserzins liegt nach einer Senkung seit dem 01.01.2013 unverändert bei 1,68 Euro je Kubikmeter. Im Bereich der Abwasserbeseitigung liegt die Summe an Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan bei 1.483.690,00 Euro und im Vermögensplan bei 2.690.950,00 Euro. Auch hier verteilt sich die Investitionssumme auf eine größere Anzahl an geplanten Kanalsanierungen, -erneuerungen und-aufdimensionierungen. Für diese Investitionsmaßnahmen wurden Landeszuschüsse in Höhe von 965.970,00 Euro beantragt. Beim planmäßigen Vollzug aller Maßnahmen ist zum Ausgleich der Wirtschaftspläne im Bereich der Wasserversorgung eine Darlehensaufnahme mit 2.236.160,00 Euro und im Bereich der Abwasserbeseitigung mit 1.109.180,00 Euro geplant. Auch die Abwassergebühr wurde zum 01.01.2013 neu kalkuliert und bleibt für das Schmutzwasser unverändert bei 3,85 Euro je Kubikmeter und für das Niederschlagswasser mit 0,45 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche. Ortsvorsteher Reinhart berichtete aus dem Ortschaftsrat Herbolzheim, dass dieser dem Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen zugestimmt hat. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der Verwaltung ebenfalls wie vorgeschlagen zu.


10. Umschuldung eines Darlehens der Wasserversorgung wegen Auslaufen der
Zinsbindungsfrist
Am 31.12.2014 lief die Zinsbindung eines Darlehens der Wasserversorgung in Höhe von noch 247.124,45 € aus. Deswegen hat sich die Verwaltung von den örtlichen Banken verschiedene Konditionen anbieten lassen. Der Kreditvertrag wurde mit der Volksbank Möckmühl abgeschlossen, weil sie das günstigste Angebot vorlegte. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Kreditvertrags in Höhe von 247.124,45 € nachträglich zu.


11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag in Reichertshausen beschlossen.


12. Bürgermeisterwahl 2015 - Organisation
Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neudenau wird wegen Ablaufs der Amtszeit am 08.05.2015 von Bürgermeister Hebeiß notwendig. Die Stellenausschreibung für die Wahl am 01.03.2015 und eine etwaige Neuwahl am 22.03.2015 erfolgte am 12.12.2014 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Im Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau erfolgte am 16.12.2014 ein Hinweis auf die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Wahl am 01.03.2015 endet am 02.02.2015 um 18:00 Uhr. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet am 03.02.2015, 18.00 Uhr, im Rathaus Neudenau, Besprechungsraum 2.05, 2. Obergeschoss, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern zur Wahl am 01.03.2015 statt. Die Stadt Neudenau kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen werden, nach den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Wie bei den vergangenen Bürgermeisterwahlen hat der Gemeinderat der Abhaltung von solchen Bewerbervorstellungen mit der der Möglichkeit der Bewerberbefragung in den Stadtteilen Siglingen, Herbolzheim und Neudenau zugestimmt. Die Veranstaltungen finden am 23.02.2015 in der Sporthalle Siglingen, am 24.02.2015 im Bernhardusheim und am 25.02.2015 in der Sturmfeder-Halle statt. Der Veranstaltungsbeginn wurde jeweils auf 20.00 Uhr festgelegt. Die Leitung der Veranstaltungen übernimmt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates jeweils der erste Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Uwe Amann. Der Ablauf der Bewerbervorstellungen wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 18.11.2014 wie folgt festgelegt: 1. Die Reihenfolge der Redebeiträge erfolgt nach Bewerbungseingang. 2. Jede(r) Bewerber(in) erhält eine Redezeit von maximal 20 Minuten. 3. Anschließend dürfen die Zuhörer den Bewerbern/-innen Fragen stellen (öffentliche Diskussion). 4. Die Bewerber/-innen dürfen bei den Veranstaltungen in den Hallen keine Flugblätter und Prospekte auslegen. Ergänzend beschloss der Gemeinderat in seiner jetzigen Sitzung, dass während der persönlichen Vorstellung eines/einer Bewerbers/Bewerberin die Mitbewerber/-innen den jeweiligen Veranstaltungsraum zu verlassen haben. Des Weiteren ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, bei ggf. kurzfristig notwendigen Änderungen zum Veranstaltungsort, zur Veranstaltungszeit oder zur Veranstaltungsleitung jeweils notwendige Entscheidungen zu treffen. Ferner wurde vom Gremium beschlossen, die Veranstaltungen jeweils im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.


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