Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2014

1. Verpflichtung eines Stadtrates
Herr Hans-Jürgen Ziern war bis zu seinem Tod am 25.08.2014 Mitglied im Gemeinderat. Er hatte ein Ausgleichsmandat der Freien Wähler inne. Nach den Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Das amtliche Wahlergebnis der Kommunalwahlen vom 25.05.2014 weist bei den Ausgleichsmandaten der Freien Wähler Herrn Fabian Klotz, Kuttenweg 28, Neudenau, als nächste Ersatzperson aus. Der Gemeinderat stellte fest, dass für Herrn Klotz keine Hinderungsgründe nach den Regelungen der GemO vorliegen, und dass Herr Klotz somit für Herrn Ziern in den Gemeinderat nachrückt. In der Sitzung verpflichtete Bürgermeister Hebeiß den neuen Stadtrat auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

2. Nachbesetzung des beratenden Ausschusses „Personalauswahl“
Das verstorbene Ratsmitglied Hans-Jürgen Ziern war auch Mitglied im beratenden Ausschuss „Personalauswahl“. Für den Gemeinderat stellte sich nun die Frage der Nachbesetzung. Er wählte Herrn Stadtrat Matthias Mall als neues Mitglied in diesen beratenden Ausschuss.

3. Bestellung eines Vertreters in den Zweckverband Wasserversorgung Neudenau-Allfeld-Stein
Herr Hans-Jürgen Ziern war bis zu seinem Tod auch einer der Vertreter der Stadt Neudenau im Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein. Für den Gemeinderat stellte sich nun die Frage der Nachbestellung. Er wählte Herrn Stadtrat Benjamin Menstell als neuen Vertreter der Stadt Neudenau in diesen Zweckverband.

4. Sanierung im Bereich Keltergasse 7 sowie Erweiterung und Sanierung Feuerwehrhaus Neudenau
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Bauleiter und Sanierungsberater Herrn Gerd Schäfer in der Sitzung. Herr Schäfer berichtete mit einer Präsentation ausführlich über den aktuellen Sachstand dieser beiden Baumaßnahmen.
Nachdem Herr Schäfer vom Gremium in der Sitzung vom 30.09.2014 beauftragt wurde, nach baulichen Möglichkeiten für die Schaffung eines Zuganges zum Wehrgang im Bereich Keltergasse 7 und einem stimmigen Gesamtkonzept im Bereich des Wehrgangensembles zu suchen, wurde darüber jetzt eingehend im Gremium beraten. Der Gemeinderat stimmte dem Einbau einer mit restaurierenden Bruchstücken verkleideten Betontreppe und einem einseitig feuerverzinkten Geländer als Aufgang zum Wehrgang sowie einem ebenfalls feuerverzinkten Brüstungsschutz an den ehemaligen Fenstern auf der Stadtmauer wie vorgestellt zu. Gleichzeitig stimmte das Gremium auch dem Ausbau des Aussichtspunktes hinter der Stadtmauer mit einem Glassystem für das Geländer inklusive Edelstahleinfassung wie vorgestellt zu.
Im Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhaueses Neudenau wurde die ergänzende Baumaßnahme „Anbaudach über dem Funkraum“ bereits in der Sitzung vom 30.09.2014 ausführlich von Herrn Schäfer vorgestellt. Das Gremium stimmte damals der Durchführung wie vorgestellt zu. Inzwischen liegt der Stadt Neudenau ein konkretes Angebot für diese ergänzende Baumaßnahme vor. Demnach werden die Gesamtkosten für diese Lösung voraussichtlich maximal 40.000,00 € betragen. Der Gemeinderat nahm den Bericht von Herrn Schäfer zum Anbaudach über dem Funkraum des Feuerwehrhauses Neudenau zustimmend zur Kenntnis.

5. Polizeiliche Kriminalstatistik 2013
Der Verwaltung liegt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2013 vor. Eine Vorstellung in der Sitzung mit einem Beamer war jedoch auf Grund eines unwetterbedingten Stromausfalles in Neudenau leider nicht möglich. Deswegen wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt. Eine Vorstellung soll in der nächsten Sitzung erfolgen.

6. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2014/2015 bis 2016/2017
Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. Wie bereits in den vergangenen Jahren kann auch zukünftig jedem Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Stadtgebiet ein Kindergartenplatz, in aller Regel auch im jeweils örtlichen Kindergarten, zur Verfügung gestellt werden. Die aufgestellte Planung belegt, dass die Bedarfszahlen abgedeckt sind und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz innerhalb des Stadtgebietes derzeit und künftig Rechnung getragen werden kann. Die Kindertagesstätte Mauseloch wird weiterhin in die Bedarfsplanung mit einbezogen. Ferner kann auch der seit dem 01.08.2013 nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erfüllt werden. Die in Baden-Württemberg bereits zum 01.08.2013 angepeilte Betreuungsquote von 34 Prozent wird im Neudenauer Stadtgebiet übertroffen. In der Kindertagesstätte Mauseloch werden 20 Plätze und im Katholischen Kindergarten St. Josef 5 Plätze angeboten, die auch von Kindern zwischen 1 und 2 Jahren belegt werden können. Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren können auch in altersgemischten Gruppen, die im Katholischen Kindergarten St. Michael und in der Kindertagesstätte Mauseloch angeboten werden, betreut werden.

7. Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 2137 bis zur Gemarkungsgrenze Züttlingen in Richtung Seehof
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, weil es derzeit Grundstücksverhandlungen gibt, die eine andere Lösungsvariante außerhalb dieses förmlichen Verfahrens ggf. im Bereich des Möglichen erscheinen lassen.

8. Sonnen-/Wetterschutz Friedhof Herbolzheim
Die Verwaltung hat nach dem Grundsatzbeschluss des Gremiums mit dem Architekturbüro Kiefer aus Radolfszell einen Architektenvertrag über die erforderlichen Planungsleistungen für diese Baumaßnahme abgeschlossen. Nachdem der Ortschaftsrat Herbolzheim und der Gemeinderat bereits in den vergangenen Sitzungen jeweils eingehend über diese Baumaßnahme beraten haben und deren Anpassungswünsche hinsichtlich Höhenentwicklung sowie räumlicher Ausdehnung und Positionierung der Überdachung in die Entwurfspläne übernommen wurden, legte der Gemeinderat jetzt einstimmig die vorgestellte Ausführungsvariante des Sonnen-/Wetterschutzes in der nun vorgestellten Form als endgültige Ausführungsvariante fest. Gleichzeitig ermächtigte das Gremium die Verwaltung einstimmig zur Vergabe der Bauarbeiten soweit eine Kostenobergrenze von insgesamt 70.000,00 € nicht überschritten wird.

9. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau und 1 Bauvoranfrage in Herbolzheim beschlossen.

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