Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2013

1. Blutspenderehrung
Vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg wurden zur Ehrung für oftmaliges Blutspenden vierzehn Mitbürgerinnen und Mitbürger vorgeschlagen. Im Rahmen der Ehrung dankte Bürgermeister Hebeiß den freiwilligen Lebensrettern für ihre vorbildliche humanitäre Leistung. Die Blutspenderinnen und Blutspender haben mit ihrer Bereitschaft 10, 25, 50 bzw. 75 mal unentgeltlich Blut gespendet und dafür gesorgt, dass kranken Menschen und Unfallopfern im Notfall das „Heilmittel Blut“ zur Verfügung steht. Dafür gilt ihnen ein besonderer Dank und eine ganz besondere Anerkennung. Zudem bedankte sich der Bürgermeister in diesem Rahmen auch bei allen Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Blutspendedienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere der Ortsgruppe des DRK-Neudenau, die Herr Kennell vertrat. Denn ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes wäre es nicht möglich, die umfangreiche und intensive Arbeit zu verrichten. Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern wurde als Anerkennung für ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit durch Bürgermeister Hebeiß gemeinsam mit Herrn Kennell die Blutspender-Ehrennadel und die Verleihungsurkunde überreicht. Als Aufmerksamkeit der Stadt erhielt jeder Blutspender noch ein Weinpräsent.
Für 10-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Manuel Britsch
Herr Patrick Klotz
Frau Laura Salomon
Für 25-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Norbert Lewalski-Brechter
Herr Michael Lunzer
Frau Manuela Stammer
Frau Ramona Stammer
Frau Marianne Walenta
Für 50-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Frau Sieglinde Fröhlich
Herr Karl-Heinz Linzer
Herr Bernd Richter
Für 75-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Frank Althans
Herr Bernd Sailer
Herr Bernhard Wagenblast

2. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2014, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2013
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn, Außenstelle Neuenstadt a. K., mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2014 aufgestellt. BM Hebeiß begrüßte in der Sitzung Herrn Revierleiter Zobel. Herr Zobel gab dem Gemeinderat die Ergebnisse der Waldwirtschaft für das Jahr 2013 sowie den Wald- und Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2014 bekannt. Für das Planjahr 2014 ist ein Einschlag in Höhe von 5.000 Festmeter geplant, wobei kein Festmeter auf die Dauerwaldnutzung, 300 Festmeter auf die Hauptnutzung sowie 4.700 Festmeter auf die Vornutzung entfallen. Für das Jahr 2013 konnte insgesamt ein positiver Rückblick gezogen werden. Der Wald befindet sich in einem sehr guten Zustand. Auf dem Holzmarkt herrschten geordnete, sehr gute Verhältnisse. Das Jahr lief abermals ohne Großkatastrophen ab, auftretende Witterungsextreme fügten dem Wald letztendlich keine Schäden zu. Bürgermeister Hebeiß stellte fest, dass sich der Wald bei Revierleiter Zobel in sehr guten Händen befindet und bedankte sich bei ihm für die geleistete Arbeit. Er resümierte, dass die gute Konjunktur und die hohe Nachfrage nach Holz aus dem In- und Ausland zu ordentlichen Einnahmen und einem positiven Ergebnis führen. Auftretende Witterungsprobleme müssten letztendlich hingenommen werden. Abschließend stellte er heraus, dass der Wald insgesamt wieder an Bedeutung gewonnen hat (Holz als Wertstoff, Umweltschutz, Freizeit und Natur für die Menschen). Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2014 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2013 zustimmend zur Kenntnis.

3. Sanierungen des Gebäudes Hauptstraße 4 und im Bereich Keltergasse 7
Der Gemeinderat hat im Rahmen eines Ortstermins am 18. Dezember 2012 die bauliche Situation des Gebäudes Hauptstraße 4 in Augenschein genommen. Im Nachgang wurde dem Gremium die Vorentwurfsplanung des Büros Schäfer ausführlich vorgestellt und vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Planung sieht vor, die beiden Wohnungen über der Pizzeria Sorrento baulich instand zu setzen. Der Stadtsanierer Herr Schäfer stellte im Rahmen der Sitzung die Kostenberechnung sowie die verfeinerte Entwurfsplanung vor. Das Bauvorhaben soll im Rahmen der Stadtsanierung gefördert werden. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Kostenberechnung zum Gebäude Hauptstraße 4 zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Ferner hat der Gemeinderat den Umgestaltungsbereich Keltergasse 7 (Kelterareal) zuletzt am 10. September 2013 im Rahmen eines Ortstermins in Augenschein genommen. Im Nachgang wurden dem Gremium die damaligen Änderungen des ursprünglichen Sanierungskonzeptes ausführlich von Herrn Schäfer vorgestellt und vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde das Büro Schäfer zu einer optionalen Ausschreibung der Giebelverkleidung der historischen Kelter ermächtigt und es wurde beschlossen, die restliche Freifläche des Areals vollständig zu pflas-tern. Herr Schäfer stellte im Rahmen der Sitzung die inzwischen vorliegende Planung und Kostenberechnung im Detail vor. Das Gremium beschloss die Wehrgangkonstruktion, wie in der Sitzung vorgestellt, weiter zu verfolgen. Zudem beschloss der Gemeinderat die Giebelverkleidung der historischen Kelter, wie in der Sitzung vorgestellt, weiter zu verfolgen, fertig zu planen und auszuschreiben.

4. Organisation der Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai 2014
Am 25.Mai 2014 finden die Kommunalwahlen (Wahl der Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsräte) und die Europawahl statt. Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Stadt Neudenau wird wie bei den vergangenen Wahlen in folgende Wahlbezirke aufgeteilt:
01 Neudenau: Stadtteil Neudenau (Wahlraum: Rathaus Neudenau)
02 Herbolzheim: Stadtteil Herbolzheim (Wahlraum: Rathaus Herbolzheim)
03 Siglingen: Stadtteile Siglingen und Kreßbach (Wahlraum: Rathaus Siglingen)
04 Reichertshausen: Stadtteil Reichertshausen (Wahlraum: Halle Reichertshausen)
Nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss. Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und ihre jeweiligen Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Da Bürgermeister Hebeiß voraussichtlich Wahlbewerber für den Kreistag ist, wählt der Gemeinderat auch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten. Der Gemeindewahlausschuss nimmt gemäß § 14 Abs. 2 KomWG zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk 01 Neudenau wahr. Die Wahlvorstände für die Wahlbezirke 02, 03 und 04 und die erforderlichen Hilfskräfte werden vom Bürgermeister bzw. nach Delegierung von Ortsvorsteher Reinhart (Wahlbezirk 02) aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten berufen. Für jeden Wahlbezirk wird somit ein Wahlvorstand gebildet, der sich aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens 3 weiteren Beisitzern zusammensetzt. Der Bürgermeister bildet zudem einen Wahlvorstand für die Briefwahl. Der Gemeinderat beschloss die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 wie folgt:
Vorsitzender: Herr Hauptamtsleiter Jochen Hoffer
Beisitzerin: Frau Elke Marter
Beisitzer: Herr Alexander Gerli
Beisitzer:Herr Helmut Konrad
stellvertretender Vorsitzender: Herr Bauamtsleiter Christoph Hamberger
stellvertretende Beisitzerin: Frau Ursula Geißler
stellvertretender Beisitzer: Herr Karl-Heinz Weeber
stellvertretender Beisitzer: Herr Klaus Weik

5. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2013/2014 bis 2015/2016
Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. Wie bereits in den vergangenen Jahren kann auch zukünftig jedem Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Stadtgebiet ein Kindergartenplatz, in aller Regel auch im jeweils örtlichen Kindergarten, zur Verfügung gestellt werden. Die aufgestellte Planung belegt, dass die Bedarfszahlen abgedeckt sind und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz innerhalb des Stadtgebietes derzeit und künftig Rechnung getragen werden kann. Die Kindertagesstätte Mauseloch wird weiterhin in die Bedarfsplanung mit einbezogen. Ferner kann auch der seit dem 01.08.2013 nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erfüllt werden. Die in Baden-Württemberg bereits zum 01.08.2013 angepeilte Betreuungsquote von 34 Prozent wird im Neudenauer Stadtgebiet übertroffen. In der Kindertagesstätte Mauseloch werden 20 Plätze und im Kindergarten St. Josef ab 01.01.2014 5 Plätze angeboten, die auch von Kindern zwischen 1 und 2 Jahren belegt werden können. Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren können auch in altersgemischten Gruppen, die in allen Kindergärten in Neudenau und Herbolzheim angeboten werden, betreut werden.

6. Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse zum Betrieb verschiedener Regenüberlaufbe-cken (RÜB) und Regenüberläufe (RÜ) im Stadtgebiet
Die befristeten wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung von Mischwasser aus verschiedenen Regenwasserbehandlungsanlagen (RÜBs und RÜs) auf dem gesamten Gemeindegebiet in den Vorfluter sind teilweise abgelaufen. Das Landratsamt (LRA) Heilbronn fordert für die Neuerteilung der Genehmigung die Vorlage aktueller Planunterlagen, ein Rückgriff auf die vorliegenden Bestandspläne ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro (IB) Kehle aus Neudenau deswegen um ein Angebot für die Zusammenstellung der Unterlagen gemäß den Anforderungen des LRA Heilbronn gebeten. Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit dem Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem IB Kehle.

7. Einführung von Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen
Der Gemeinderat hat bereits grundsätzlich beschlossen, Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen einzuführen. Nach eingehenden Beratungen in den vorausgegangenen Sitzungen zur konkreten Gestaltung der Gedenksteine bei dieser neuen Bestattungsform hatte die Verwaltung weitere Gestaltungsvarianten für das Gremium erarbeitet. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat jetzt als Gedenkstein für die Urnengemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen die konkrete Steinart (Muschelkalkstein; Handelsbezeichnung: Crailsheimer Muschelkalk Farbe: grau/(jagst-)grün) und die konkrete Ober-flächenbearbeitungsart (bruchrau bearbeitet). Der Auftrag zur Lieferung und Herstellung der Grabmale wurde an die Firma Siegel aus Neudenau vergeben.

8. Bekanntgabe der Ergebnisse der Bahnverkehrsschau
Am 22. Oktober 2013 fand in Neudenau eine Bahnverkehrsschau statt. Bürgermeister Hebeiß stellte dem Gremium die Ergebnisse vor.

9. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters - Dachinstandsetzungsarbeiten Halle Sülzweg 8
Die Gewerbehalle Sülzweg 8 im Ortsteil Siglingen befindet sich im Eigentum der Stadt Neudenau. Am Dach dieser Gewerbehalle wurden mehrere Undichtigkeiten festgestellt. Aufgrund eines bestehenden Mietverhältnisses bestand akuter Handlungsbedarf. Deshalb hat der Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung die erforderlichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten an die Dachdeckerfirma Keim beauftragt. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

10. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über jeweils einen Bauantrag in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen beschlossen.

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Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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