Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2013

1. Änderung der Ehrenordnung der Stadt Neudenau
An die Verwaltung wurden verschiedene Anfragen aus der Bürgerschaft zur Benennung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Straßen, Hallen, etc.) nach Personen, die sich um die Stadt Neudenau besonders verdient gemacht haben, herangetragen. Dazu hatte es bisher keine Regularien gegeben. Der Gemeinderat hat deswegen beschlossen, dass für die Benennung von öffentlichen Einrichtungen zukünftig in der Regel nur Personen in Frage kommen, denen zu Lebzeiten das Ehrenbürgerrecht der Stadt oder eines früher selbständigen Stadtteils verliehen wurde. Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit für den Gemeinderat, durch Einzelfallentscheidung die Benennung öffentlicher Einrichtungen nach sehr verdienten Persönlichkeiten posthum und nur mit Zustimmung der Angehörigen vorzunehmen. Diese Änderung wurde vom Gremium in die Ehrenordnung der Stadt Neudenau aufgenommen.

2. Vorbereitung der Bundestagswahl am 22. September 2013
Die nächste Bundestagswahl findet am 22.09.2013 statt. Im Stadtgebiet Neudenau werden folgende Wahlbezirke eingerichtet: Neudenau (Wahlraum: Rathaus, Hauptstraße 27), Herbolzheim (Wahlraum: Ortsverwaltung, Neudenauer Straße 2), Siglingen/Kreßbach (Wahlraum: Ortsverwaltung, Heilbronner Straße 29) und Reichertshausen (Wahlraum: Festhalle, Möckmühler Straße 59).

3. Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Die Amtszeit der gewählten Schöffen/innen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 endet am 31.12.2013. Für eine geordnete Strafrechtspflege sind für die Amtsperiode 2014 bis 2018 wieder Schöffen/innen zu wählen. Dazu hat jede Gemeinde eine Vorschlagsliste aufzustellen. Der Gemeinderat hat deswegen beschlossen, Herrn Elmar Hopfhauer, Frau Silke Jochim, Herrn Klaus Minge, Herrn Willy Münch und Herrn Eckhard Wischmeyer in die Vorschlagsliste der Stadt Neudenau für die Schöffenwahl aufzunehmen.
Ferner teilte BM Hebeiß mit, dass die Stadt Neudenau Frau Dr. Karen-Anna Menzel, Frau Alexandra Reinhardt und Herrn Jürgen Volk für die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Heilbronn für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Heilbronn und für die Jugendkammer beim Landgericht Heilbronn benennt.
Die Stadt Neudenau bedankt sich bei allen genannten Bürgerinnen und Bürgern für deren Bereitschaft, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben.

4. Erhöhung und Anpassung der Kindergartenentgelte (Elternbeiträge)
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten in Siglingen beschlossen. Demnach bezahlen Familien mit einem Kind 102,00 Euro für das Kindergartenjahr 2013/14 und für das darauffolgende Kindergartenjahr 105,00 Euro. Familien mit zwei Kindern bezahlen 78,00 Euro (81,00 Euro). Familien mit drei Kindern 51,00 Euro (53,00 Euro). Familien mit vier Kindern und mehr bezahlen 17,00 Euro (17,00 Euro). Für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten erhebt die Kommune für den Kindergarten in Siglingen einen Zuschlag von jeweils 25 Prozent. Der Rat folgt damit den zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen kirchlichen Stellen vereinbarten Sätzen. Der Elternbeitrag in Siglingen wird weiterhin wie bisher auf elf Monate pro Jahr angesetzt. Die Kindergärten Neudenau und Herbolzheim, die von der katholischen Kirche betrieben werden, haben ebenfalls die Anpassung an die genannten Sätze signalisiert.

5. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Halogen-Metalldampflampen
Auf Grund einer europaweiten Regelung werden 80 W-HQL-Leuchten (Quecksilberdampfleuchten) ab dem Jahr 2015 vom Markt genommen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, auch unter dem Aspekt der Stromeinsparung und den Belangen Klimaschutzes einen Gruppentausch von 349 Lichtpunkten der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet durch eine Ausrüstung mit HIT-Leuchtmitteln (Halogen-Metalldampflampen) vorzunehmen.

6. Erschließungsbeiträge Baugebiet „Weiler II“
Für die Abrechnung der Erschließungsbeiräge im Bebauungsplangebiet „Weiler II“ wurde vom Gemeinderat beschlossen, 2 Abschnitte (Bauabschnitte 1 und 2 sowie Bauabschnitte 3 und 4) nach dem Kommunalabgabengesetz zu bilden. Somit können diese Abschnitte künftig entsprechend abgerechnet werden. Ferner fasste das Gremium 3 Erschließungsanlagen (Anbaustraßen) in den Bauabschnitten 1 und 2 zu einer Abrechnungseinheit zusammen, so dass diese gemeinsam abgerechnet werden können.

7. Haushaltserlass 2013
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 15.04.2013 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2013 sowie der Wirtschaftspläne der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung der Stadt Neudenau bestätigt.

8. Beschaffung von Friedhofstransporthandwagen für die Friedhöfe in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen
Zur Erleichterung der Grabpflege für die Bevölkerung hat die Verwaltung Angebote für Hilfsmittel zur Grabpflege verschiedener Anbieter eingeholt. Die Stationen mit 3 Transporthandwagen werden auf den Friedhöfen angebracht und mit 1,00 Euro Münzpfandschlössern (vgl. Einkaufswagen bei großen Supermärkten) versehen. Bürgerinnen und Bürger, die vom Parkplatz zum Friedhof Pflanzerde, Pflanzen oder andere Gegenstände zu transportieren haben, können zur Erleichterung die Handwagen nutzen. Die Transporthandwagen wurden speziell für den leichten Transport von Wasser, Gartengeräten, Pflanzen und Bedarfsartikeln wie z. B. Substraten oder Dünger entwickelt. Das Fassungsvolumen beträgt 85 Liter. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Vergabe der Neubeschaffung von Transporthandwagen für die städtischen Friedhöfe in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen. Auf Grundlage der vorliegenden Angebote erhält die Firma Staweli zum Preis i. H. v. 2.470,02 Euro den Zuschlag zur Lieferung der Transportwagenstationen.

9. Einführung von Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen
Auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen werden zukünftig als weitere Bestattungsform Baumbestattungen eingeführt, um so aus Sicht der Stadt Neudenau für die Angehörigen ein ergänzendes Angebot im Vergleich zu Friedwaldbestattungen anzubieten. BM Hebeiß stellte den Damen und Herren des Gemeinderats die Standorte auf den einzelnen Friedhöfen und die geplante Gestaltung detailliert vor.

10. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung)
Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Neudenau wurde aus den folgenden Gründen vom Gemeinderat angepasst:
a.) Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
In die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg wurde ein eigenständiger neuer Paragraph zum Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen. Diese Bestimmung wurde nun ebenfalls in die Friedhofssatzung der Stadt Neudenau aufgenommen.
b). Einführung von Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen
Nach der Zustimmung des Gremiums zur Einführung von Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Neudenau, Herbolzheim und Siglingen wurde diese neue Bestattungsform auch in die Friedhofssatzung der Stadt Neudenau aufgenommen und das Gebührenverzeichnis entsprechend angepasst. Für die Überlassung eines Urnenreihenerdgrabes an Bäumen wird künftig ein Betrag von 675,00 Euro erhoben (Urnenreihenerdgrab wie bisher 750,-Euro und Urnenreihenkammer weiterhin 600,00 Euro).

11. Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Strom-Konzessionsvertrag
Die Stadt hat am 23.06.2006 einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2026 mit der EnBW Regional AG geschlossen. Der Vertragstext beruht auf dem zwischen den Verbänden und der EnBW Regional AG am 22.02.2006 vereinbarten Muster-Konzessionsvertrag. Der Gemeindetag und Städtetag sowie die beteiligten regionalen Verbände haben sich auf eine Aktualisierung dieses Muster-Konzessionsvertrages verständigt. Die Änderungen erfolgten ausschließlich zu Gunsten der Kommunen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung Konzessionsvertrag Strom zu.

12. Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Gas-Konzessionsvertrag
Die Stadt hat am 23./28.06.2006 einen Konzessionsvertrag mit der Laufzeit bis zum 30.06.2026 mit der Gasversorgung Unterland GmbH geschlossen. Der Vertragstext beruht auf dem zwischen den Verbänden und der Gasversorgung Unterland GmbH am 22.02.2006 vereinbarten Muster-Konzessionsvertrag. Der Gemeindetag und Städtetag sowie die beteiligten regionalen Verbände haben sich auf eine Aktualisierung dieses Muster-Konzessionsvertrages verständigt.
Die Änderungen erfolgten ausschließlich zu Gunsten der Kommunen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung Konzessionsvertrag Gas zu.

13. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Neudenau, einen Bauantrag in Herbolzheim und einen Bauantrag in Reichertshausen beschlossen.
 

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