Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2013

1. Bebauungsplan „Weiler II“ in Neudenau

Nachdem in den vergangenen Jahren in den Ortsteilen Herbolzheim, Reichertshausen und Siglingen Wohnbaugebiete ausgewiesen wurden, soll nun im Ortsteil Neudenau zur Deckung der örtlichen Nachfrage nach Wohnbauland am nordwestlichen Siedlungsrand von Neudenau ein etwa 3,85 ha großes Baugebiet entwickelt, planungsrechtlich gesichert und in Abschnitten erschlossen werden. Der Gemeinderat fasste hierzu am 06. Dezember 2011 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, billigte das vorgelegte Plankonzept und gab dieses für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung frei.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in Form einer Auslegung vom 21. Februar bis 21. März 2012 im Rathaus der Stadt Neudenau; die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte im gleichen Zeitraum. Im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung sind bei der Stadt Neudenau verschiedene Anregungen und Bedenken eingegangen, die den Damen und Herren des Gemeinerates in einer Abwägungsübersicht bekannt gegeben wurden. BM Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glaser vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach in der Sitzung, der den Mitgliedern des Gremiums die Abwägungsübersicht und die Planinhalte im Detail erläuterte. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen musste ergänzend ein Geruchsimmissionsgutachten zur Planung erstellt werden. Des Weiteren mussten Fragen der Entwässerung mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt und Belange von Angrenzern geprüft werden, so dass nun der offenlegungsreife Planentwurf vorgelegt werden konnte. Nachdem BM Hebeiß und Herr Glaser verschiedene Fragen aus der Mitte des Gremiums beantworteten, stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Behandlung und Abwägung der während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Büros IFK zu. Schließlich wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Weiler II“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08. April 2013 gebilligt und für die erneute öffentliche Ausgelegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

2. Bebauungsplan „Leiten – 1. Änderung“ in Siglingen

Zur Reduzierung der aus heutiger Sicht überdimensioniert geplanten Straßenerschließung soll der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Leiten“ in Siglingen geändert werden. Im Sinne einer wirtschaftlichen Erschließung soll der bisherige innergebietliche Ringschluss entlang der Bahntrasse aufgegeben und die dortige Verkehrserschließung im Querschnitt deutlich reduziert werden. Der Gemeinderat fasste hierzu am 20. November 2012 einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung. Der nun ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung, den Herr Glaser vom Büro IFK den Mitgliedern des Gemeinderates im Detail vorstellte, basiert im Wesentlichen auf der bereits ausgearbeiteten und im Gemeinderat am 18. Dezember 2012 gebilligten Straßenentwurfsplanung des Ingenieurbüros Kehle aus Neudenau. Der Entwurf des Bebauungsplans „Leiten – 1. Änderung“ in der Fassung vom 28. Februar 2013 wurde nun vom Gemeinderat gebilligt und für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben.

3. Katholischer Kindergarten St. Michael Neudenau

Nach dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Katholischen Kindergartens St. Michael Neudenau zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius und der Stadt Neudenau gewährt die Stadt Neudenau einen Zuschuss in Höhe von 82 Prozent der nicht durch Elternbeiträge und sonstige Zuschüsse gedeckten Kindergartenbetriebskosten. Die Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Obrigheim informierte die Stadt Neudenau jetzt über das Rechnungsergebnis für das Jahr 2012 sowie über die Abschlagszahlungen für das Jahr 2013. Demnach errechnet sich für das Jahr 2012 eine Nachzahlung in Höhe von 32.774,38 €. Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2013 wurden auf insgesamt 312.000,00 € angepasst; bisher ist im Haushaltsplan für das Jahr 2013 ein Betriebskostenzuschuss von 270.000,00 € eingestellt. Die Mehrkosten sind insbesondere durch die Einführung einer Ganztagesgruppe und das hierfür erforderliche Personal entstanden. Zudem wurden die tariflichen Löhne im Jahr 2012 um 3,5 Prozent erhöht. BM Hebeiß informierte die Mitglieder des Gremiums, dass die anteiligen Mehrkosten in einem Nachtragshaushalt zu veranschlagen sind. Der Gemeinderat nahm diese Information zustimmend zur Kenntnis. 

4. Katholischer Kindergarten St. Josef Herbolzheim

Nach dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Katholischen Kindergartens St. Josef Herbolzheim zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Kilian und der Stadt Neudenau gewährt die Stadt Neudenau einen Zuschuss in Höhe von 82 Prozent der nicht durch Elternbeiträge und sonstige Zuschüsse gedeckten Kindergartenbetriebskosten. Die Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Obrigheim informierte die Stadt Neudenau jetzt über das Rechnungsergebnis für das Jahr 2012 sowie über die Abschlagszahlungen für das Jahr 2013. Demnach errechnet sich für das Jahr 2012 eine Nachzahlung in Höhe von 10.392,14 €. Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2013 wurden auf insgesamt 190.000,00 € angepasst; bisher ist im Haushaltsplan für das Jahr 2013 ein Betriebskostenzuschuss von 180.000,00 € eingestellt. Die Mehrkosten sind durch tarifliche Lohnerhöhungen im Jahr 2012 (3,5 Prozent) entstanden. BM Hebeiß informierte die Mitglieder des Gremiums, dass die anteiligen Mehrkosten in einem Nachtragshaushalt zu veranschlagen sind. Der Gemeinderat nahm diese Information ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.

5. Kindertagesstätte Mauseloch e. V.

Die Vertreter der Kindertagesstätte Mauseloch e. V. haben die Stadt Neudenau jetzt über das Rechnungsergebnis für das Jahr 2012 und die Kalkulation für das Jahr 2013 informiert. Demnach errechnet sich für das Jahr 2012 ein Überschuss in Höhe von ca. 10.000,00 €. Die Kalkulation für das Jahr 2013 weist jedoch ein Defizit in Höhe von ca. 28.000,00 € aus. Voraussichtlich werden sich die Betriebskosten zukünftig um ca. 30.000,00 bis 45.000,00 € jährlich erhöhen. Die Betriebskosten steigen an, weil nach Abschluss der Umbaumaßnahmen (voraussichtlich Mitte 2013) eine zusätzliche Stelle geschaffen werden muss, um die Forderungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) unter Berücksichtigung des Orientierungsplanes und eines daraus resultierenden verbesserten Personalschlüssels zu erfüllen. Ferner erhöhen sich durch den Ausbau des Dachgeschosses die Sachkosten (Miete, Kredittilgung), was ebenfallszu einer Erhöhung der Betriebskosten führt.
Zudem fallen für die Umbaumaßnahmen voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000,00 bis 55.000,00 € an. Die Stadt Neudenau beteiligt sich nach den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen bei Investitionen in den kirchlichen Kindergärten mit einem Anteil von 80 Prozent. Deswegen bewilligte der Gemeinderat jetzt auch für die Kindertagesstätte Mauseloch e. V. einen einmaligen Investitionskostenzuschuss von 80 Prozent für die Umbaumaßnahmen.
BM Hebeiß informierte die Mitglieder des Gremiums, dass die anteiligen Mehrkosten jeweils in einem Nachtragshaushalt zu veranschlagen sind. Der Gemeinderat nahm diese Information ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.

6. Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c Baugesetzbuch (BauGB)

Bei der Erschließung eines Baugebiets muss die Stadt Neudenau so genannte Ausgleichsmaßnahmen u. a. für die Versiegelung der Landschaft erbringen. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß §§ 135 a bis c BauGB beitragspflichtig im Rahmen des Erschließungsbeitrages. Um diese Ausgleichsbeträge auch veranlagen zu können, benötigt die Stadt eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB. Die bisherige Satzung wurde vom Gemeinderat jetzt neu gefasst und an die neueste Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg angepasst. Es waren lediglich geringfügige Anpassungen notwendig. Die Neufassung wird im Amtsblatt bekannt gegeben.

7. Rahmenvertrag mit dem Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau

Seit dem 29. Oktober 2004 besteht zwischen der Stadt Neudenau und dem Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau ein Rahmenvertrag für kleinere Ingenieur- und Beratungsleistungen im tief- und städtebaulichen Bereich. Branchenüblich orientieren sich die darin definierten Stundensätze an den durch die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung vorgegebenen „Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)". Das Ingenieurbüro Kehle beantragte bei der Stadtverwaltung nun eine Anpassung der Stundensätze auf die bereits seit dem 01. Januar 2009 gültigen Regelvergütungssätze der RifT. Weil diese Sätze als angemessen und begründet zu betrachten sind, wurde das Stundensatz-Honorar für die Dienstleistungen nach dem bestehenden Rahmenvertrag vom Gemeinderat mit Wirkung vom 01. April 2013 auf die seit dem 01. Januar 2009 gültigen RifT-Stundensätze angepasst. 

8. Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Neudenau auf eine Spende zur Außenrenovierung

Der Gemeinderat hat über eine Anfrage der Katholischen Kirchengemeinde Neudenau zur Kostenbeteiligung an der Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Laurentius in Form einer Spende beraten. Leider ist es der Stadt Neudenau jedoch nicht möglich, sich an diesen Kosten zu beteiligen, da der Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2013 eine Darlehensaufnahme in Höhe von voraussichtlich 1.349.942 Euro zum Haushaltsausgleich vorsieht. Daraus ergibt sich, dass alle zusätzlichen Ausgaben der Stadt – eine planmäßige Entwicklung vorausgesetzt – auch nur durch eine weitere Erhöhung der Darlehensaufnahme finanziert werden könnten. Die Stadt Neudenau bedauert, der Katholischen Kirchengemeinde Neudenau keine günstigere Mitteilung geben zu können und bittet gleichzeitig jedoch um Verständnis für diese Entscheidung auf Grund der Finanzsituation unserer Stadt. 

9. Bauanträge

Der Gemeinderat hat über fünf Bauanträge in Neudenau, einen Bauantrag in Herbolzheim und einen Bauantrag in Siglingen beschlossen.

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