Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2017

1. Erhöhung Bezugspreis für das Mitteilungsblatt
Die für die Erstellung und den Vertrieb des städtischen Mitteilungsblattes zuständigen Nussbaum Medien teilten der Verwaltung mit, dass sich der Anzeigenmarkt weiterhin rückläufig entwickelt. Dies reduziert leider das Potential für die Refinanzierung des Mitteilungsblattes. Des Weiteren informierten die Nussbaum Medien, dass sich für das Jahr 2017 der gesetzliche Mindestlohn für erwachsene Zusteller von 7,23 Euro pro Stunde auf 8,50 Euro pro Stunde erhöht hat und somit weiter die Verteilkosten belastet. Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Mindestlohnes in 2018 auf 8,84 Euro pro Stunde angekündigt. Dies entspricht einer Steigerung des Mindestlohnes für Zusteller seit 2015 (damals betrug der Mindestlohn 6,38 Euro pro Stunde) von immerhin 38,5 Prozent. Zusätzlich sind umfangreiche regulatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes seitens des Gesetzgebers eingeführt worden. Aus den zuvor genannten Gründen sieht es der Verlag als wirtschaftlich notwendig an, den Abonnementpreis für das Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau ab Januar 2018 um 1,50 Euro auf 19,40 Euro im Halbjahr anzuheben. Der Verlag teilte mit, dass er den neuen Bezugspreis bis mindestens 31.12.2019 garantiert, sofern keine wirtschaftlich schwerwiegenden Ereignisse dagegensprechen. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Bezugspreises für das Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau um 3,00 Euro jährlich zum 01.01.2018 zu.

2. Bebauungsplan „Beim Ziegelhaus“, Stadtteil Neudenau - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Ziegelhaus“ im so genannten beschleunigten Verfahren. Mit der Ausarbeitung der Bebauungs- und Erschließungsplanung wurde das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach beauftragt.

3. Bebauungsplan „Talstraße“, Stadtteil Siglingen - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Talstraße“ ebenfalls im beschleunigten Verfahren. Mit der Ausarbeitung der Bebauungs- und Erschließungsplanung wurde das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach beauftragt.

4. Baugebiet „Beim Ziegelhaus“ im Stadtteil Neudenau
- Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Beim Ziegelhaus“
- Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Beim Ziegelhaus“ auf der Gemarkung Neudenau neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb vom Gemeinderat eine Baulandumlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet. Diesem beschließenden Umlegungsausschuss gehören neben Bürgermeister Hebeiß als Vorsitzendem als Mitglieder die Stadträte Söhner, Schlichting, Reinhardt und Blees an. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Stadträte Klotz, Walter, Amann und Fähndrich. Zusätzlich zu den Mitgliedern wurden als Vermessungssachverstän-diger Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach und als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungs-büro IFK Ingenieure aus Mosbach berufen.

5. Baugebiet „Talstraße“ im Stadtteil Siglingen
- Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Talstraße“
- Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Be-bauungsplanes „Talstraße“ auf der Gemarkung Siglingen neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb vom Gemeinderat eine Baulandumlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet. Diesem beschließenden Umlegungsausschuss gehören neben Bürgermeister Hebeiß als Vorsitzendem als Mitglieder die Stadträte Emert, Endres, Schumacher und Konrad an. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Stadträte Weiß, Kircher, Fundis und Menstell. Zusätzlich zu den Mitgliedern wurden als Vermessungssachverständiger Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mos-bach und als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach berufen.

6. Sanierung Bernhardusheim Herbolzheim
- Vergabe der Bauleistungen: Gerüstbau
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Gerüstbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schnabel aus Mosbach, zu vergeben.

7. Einziehung des Weges Flst. Nr. 3391, Gewann Zu Deitingen im Tal, Gemarkung Neudenau
Der Gemeinderat beschloss, dass der Weg Flst. Nr. 3391, Gewann Zu Deitingen im Tal, Gemarkung Neudenau, nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.

8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Herbolzheim und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.

9. Bekanntgabe des Haushaltserlasses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Das Landratsamt Heilbronn hat die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt. Bürgermeister Hebeiß gab den Haushaltserlass in der Sitzung im Wortlaut bekannt.

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