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Stadt Neudenau (Druckversion)

Archiv Kurzberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024



1. Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit Beschluss der Wirtschaftspläne für die Wasserversorgung und den Abwasserbetrieb - Verabschiedung

Die Kämmerei hat die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 ausgearbeitet. Nachdem der Haushalt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2023 eingebracht wurde, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 27. Februar 2024 die Haushaltssatzung der Stadt Neudenau für das Haushaltsjahr 2024, den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm sowie die Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 für die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.


2. Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn - Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Die Stadt Neudenau ist seit dem 1. Januar 2020 dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Nördlicher Landkreis“ beigetreten. Die dazu gehörende Vereinbarung wurde im Rahmen der Anpassung an die aktuelle Rechtslage überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch die Aufteilung der Kosten auf die Mitgliedsgemeinden geändert werden. Diese waren bisher nach Fallzahlen, also Anzahl der erstellten Gutachten je Gemeinde bzw. Kaufverträge, die auf Markung der Gemeinde auszuwerten waren, aufgeteilt. Grund der Prüfung bzw. Anlass der Änderung war der, dass sich gezeigt hat, dass nach drei Abrechnungsjahren der Kostenverteilerschlüssel im „Privatrechtlichen Bereich“, also die Erstellung von Gutachten, keine gerechte Verteilung ergibt/ergeben hat. Die Empfehlung des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Sitz bei der Stadt Bad Friedrichshall ist, dass im „Hoheitlichen Bereich“ (Kaufpreissammlung) sowie im „Privatwirtschaftlichen Bereich“ (Gutachten) die Kosten über die Einwohnerzahlen verteilt werden. So tragen alle Mitgliedsgemeinden die Gesamtkosten. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von den Beteiligten auf die Stadt Bad Friedrichshall zu.


3. Bearbeitung von Bauanträgen

Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

http://www.neudenau.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/archiv-kurzberichte-aus-dem-gemeinderat